In Geschäftsbeziehungen ist es üblich, von der anderen Partei eine Form Garantie zu verlangen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt. Eine mögliche Garantie, die bei uns jedoch nicht so verbreitet ist, ist die Patronatserklärung – auch als Letter of Comfort (LOC) bekannt. Dabei handelt es sich meistens um eine Erklärung der Muttergesellschaft gegenüber dem Gläubiger, dass die Tochtergesellschaft ihre Verpflichtung erfüllt. Im Gegensatz zu einer Bürgschaft verpflichtet sich die Muttergesellschaft jedoch nicht, die Verpflichtung selbst anstelle der Tochtergesellschaft zu erfüllen. Eine Patronatserklärung kann vielmehr lediglich eine Unterstützungserklärung des Patrons für das Geschäft enthalten.
In der Tschechischen Republik kommt es vor, dass eine Gemeinde eine Patronatserklärung für ein Unternehmen abgibt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, und zwar gegenüber einer kreditgebenden Bank. Der Grund dafür ist, dass das Gesetz – mit wenigen Ausnahmen – Gemeinden verbietet, für die Verbindlichkeiten anderer Personen zu bürgen. Manchmal wird eine Patronatserklärung jedoch so formuliert, dass sie faktisch einer Bürgschaft gleichkommt. Dies kann problematisch sein, da das Gemeindegesetz bestimmt, dass eine solche Garantie ungültig ist.
Bei der Formulierung einer Patronatserklärung durch eine Gemeinde ist daher auf die korrekte Wortwahl zu achten. Dies gilt auch für andere Formen von Sicherungsinstrumenten, bei denen es ratsam ist, sich im Voraus über die verfügbaren Möglichkeiten sowie ihre Vor- und Nachteile zu informieren. Viele dieser Sicherungsinstrumenten sind im Gesetz gar nicht erwähnt oder es ist nicht sofort ersichtlich, in welchen Fällen sie anwendbar sind.
Unsere Anwaltskanzlei unterstützt regelmäßig Mandanten bei der Auswahl eines geeigneten Sicherungsinstruments für den jeweiligen Fall und sorgt dafür, dass dieses effizient und rechtlich einwandfrei gestaltet wird. Sollten Sie an einer Beratung zu Ihrem Fall interessiert sein, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.